Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für das Substitutionsrecht wird im Art 52a KVG beschrieben und wurde vom Bund per 01. Januar 2024 zur Förderung der Substitution von Generika und Biosimilars weiter verstärkt.
Die wichtigsten Änderungen aus diesen Rechtsgrundlagen1 umfassen unter anderem:
- den erhöhten Selbstbehalt bei Originalmedikamenten, der sich von 20% auf 40% verdoppelt hat. Diese Regelung gilt neu auch für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel.
- eine neue Vertriebsmargenordnung mit gleichem Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel
1 Detaillierte Informationen können Sie auf der BAG-Website entnehmen:
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (admin.ch), zuletzt aufgerufen am 26.09.2024